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Staatlich befugter und
beeideter Ziviltechniker
BauTrägerVertragsGesetz
Ein entscheidender Käuferschutz der jüngsten Vergangenheit ist das BauträgervertragsGesetz.
Das BTVG findet auf den Kauf von zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Eigentumswohnungen und Reihenhäusern Anwendung.
Die Anwendbarkeit des BTVG ist zusätzlich daran geknüpft, dass der Erwerber vor der Fertigstellung vereinbarungsgemäß Zahlungen von mehr als 145 /m² Nutzfläche zu leisten hat.
– Ziel des BTVG ist der Schutz der Käufer vor dem Verlust ihrer Vorleistungen
